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» Anmeldeformular
Anmeldeformular
Bei diesem Formular handelt es sich um eine verbindliche Anmeldung zu einem unserer Fußballcamps
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21.05.2013 - 24.05.2013 - SV Laufen - Kosten: 170 Euro
27.05.2013 - 31.05.2013 - ESV München - Kosten: 195 Euro
05.08.2013 - 09.08.2013 - ESV München - Kosten: 195 Euro
12.08.2013 - 14.08.2013 - ESV München - Kosten: 150 Euro
19.08.2013 - 23.08.2013 - noch offen
26.08.2013 - 30.08.2013 - noch offen
02.09.2013 - 06.09.2013 - ESV München - Kosten: 195 Euro
28.10.2013 - 01.11.2013 - ESV München - Kosten: 195 Euro
Persönliche Angaben
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Mitgliedsnummer
Mitglieder des ESV München und SV Laufen erhalten einen € 15,- Bonus. Bitte geben Sie beim SV Laufen den Namen des Mitgliedes an.
Rechtliche Angaben
Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Vertrages Mit der Anmeldung für ein Angebot von munichsoccercamp bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Onlineformular, Post, Fax oder Email vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer/n, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende, wie für seine eigenen Verpflichtungen einstehen. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung zustande. 2. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Prospekten, Flyern, und den Internetdarstellungen auf den Seiten www.munichsoccercamp.de sowie aus den hierauf bezugsnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung. 3. Leistungs‐ und Preisänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. 4. Bezahlung Sobald die vollständig ausgefüllte Anmeldung bei dem Anbieter eingegangen ist, erhalten Sie eine Rechnung (per Post, Fax oder Email), die gleichzeitig eine Teilnahmebestätigung ist. Die Anmeldegebühr/Rechnungsbetrag ist nach Eingang innerhalb von 7 Tagen zu überweisen. Mit Eingang des Betrages wird der Teilnahmeplatz fest gesichert. Sollte keine Zahlung in dem oben genannten Zeitraum erfolgen, erlischt das Recht auf die Teilnahmeplatzreservierung. 5. Rücktritt Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück kann der Anbieter entsprechend § 651 i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer: Bei Abmeldung bis sechs Wochen vor dem Kursbeginn werden 20 Euro Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei einem Rücktritt bis drei Wochen vor Kursbeginn werden 30% der Teilnahmegebühr erhoben. Wird innerhalb der letzten drei Wochen vor Kursbeginn abgesagt, sind 50% der Teilnahmegebühr zu entrichten (Ausnahme, es ist ein gleichwertiger Ersatz vorhanden). Wird die Kursteilnahme - aus welchen Gründen auch immer - abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen. 6. Durchführung Für die Dauer der Leistung des Anbieters übertragen die Erziehungsberechtigten dem Anbieter die Aufsichtspflichten und –rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer/Betreuer des Anbieters Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so hat der Anbieter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Veranstaltungsleiter des Anbieters, seinem Bevollmächtigten oder der Geschäftsstelle des Anbieters. 7. Angaben über den Gesundheitszustand Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können. Die Eltern des Teilnehmers verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leitungsbeginn des Anbieters den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen und notwendige Medikamente ihres Kindes zu informieren. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Camps/Training des Anbieters sind durch den Anbieter oder seinem Vertreter unverzüglich den Eltern/Kunden zu melden. Dies kann zum Ausschluss aus der Leistung des Anbieters führen. 8. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung (Camp oder Fördertraining) vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung (Camp oder Fördertraining) den Vertrag kündigen: a) bis zwei Wochen vor einer Veranstaltung/Training/Camp Wird ein Fussballkurs vom ESV München, SV Laufen oder des Anbieters mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden eine Ersatzveranstaltung angeboten. Kann der Anbieter dem Kunden keine Ersatzveranstaltung (Training, Camp) anbieten, bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurück. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung/Training/Camp ab, erhält er die gesamte Teilnahmegebühr zurück. 9. Haftung des Anbieters Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: 1. die gewissenhafte Vorbereitung 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für ihn tätigen Personen 3. die Richtigkeit der Beschreibung 4. die ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Leistung Wegen wetter‐ oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistung oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch den Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt der Anbieter keine Haftung. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden/Events. 10. Beschränkung der Haftung Ein Schadensersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl. 11. Versicherung Jeder Teilnehmer muss kranken‐ und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers. 12. Medizinische Versorgung Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollte dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten. 13. Foto‐ und Filmrechte Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter, munichsoccercamp, sowie die von dem Anbieter mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden – auch im Internet –, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken. 14. Gerichtsstand Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend. 15. Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Vereinbarung unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen. An Stelle der unwirksamen Klausel(n) gelten solche Regelungen, welche die Parteien nach Treu und Glauben vereinbart hätten, hätten sie die Unwirksamkeit gekannt und welche der unwirksamen Klauseln in ihrem Sinn und Zweck so nah wie möglich kommt. Anbieter: munichsoccercamp - GbR, Amtsgericht München. Geschäftsführer: Paul Agostino, Roman Tyce, Andre Meyer, Oliver Griss. München, STAND: 01.12.2012
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Vorstehende AGB's habe ich zur Kenntnis genommen und verstanden
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Ich erteile hiermit ausdrücklich insbesondere auch mein Einverständnis zur Nutzung meiner Bilder / Videos / der Bilder meines Kindes in unseren Medien, wie in den rechtlichen Hinweisen geschildert.
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